Selbstbestimmung.
Ein unachtsamer Augenblick kann ausreichen, schon ist ein schwerer Unfall passiert. Der Notarzt kämpft während des Blaulichttransportes in die Intensivstation verbissen um das Leben seines Patienten. Doch das Leben will nicht mehr vollständig zurückkehren. Diagnose: Koma. Was nun?
Die Meinungen darüber, wie es nun weitergehen soll, sind so unterschiedlich wie die Menschen selbst. Für die einen ist der Gedanke, vielleicht jahrelang an lebenserhaltenden Maschinen zu hängen, ebenso unerträglich wie für die anderen, nur die geringste Chance auf eine Rückkehr zu vergeben. Wer die Entscheidung, was passieren soll, nicht anderen überlassen will, kann vorsorgen und eine sogenannte Patientenverfügung erstellen.
Die Patientenverfügung ist für den Fall gedacht, dass eine Person ihren Willen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr kundtun kann. Das kann dann der Fall sein, wenn man beispielsweise nicht mehr über die notwendigen geistigen Fähigkeiten verfügt oder sich aufgrund der Schwere der Verletzungen nicht mehr hinreichend ausdrücken kann.
In der Patientenverfügung können bestimmte medizinische Behandlungen, z.B. künstliche Beatmung über einen längeren Zeitraum, bereits im Vorhinein abgelehnt werden. Zusätzlich können beispielsweise Vertrauenspersonen festgelegt werden, denen die Ärzte Auskunft über den Gesundheitszustand geben dürfen. Damit die Patientenverfügung verbindlich wird, muss diese durch einen Arzt und durch einen Rechtsanwalt (oder eine andere gesetzlich dazu vorgesehene rechtskundige Person) mitunterzeichnet werden.
Fazit
Wer sein eigenes Schicksal selbst bestimmen und für den schlimmsten Fall bestimmte Maßnahmen ausschließen will, hat die Möglichkeit, mit einer Patientenverfügung vorzusorgen.
Mag. Peter Harlander
Rechtsanwalt in Salzburg
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