Parkplatzprobleme
Schwere Regentropfen prasseln unaufhörlich auf die Windschutzscheibe. Nach einer nervtötenden Dreiviertelstunde im Verkehrsstau endlich zuhause angekommen, verparkt wieder einmal ein Unbekannter den Privatparkplatz. Bis ein anderer Stellplatz gefunden und man von dort zu Fuß ins Haus gelangt ist, ist man triefnass und die Stimmung am Tiefpunkt. Was kann man gegen diese Parkplatzversteller tun?
Im Normalfall reicht zur Abschreckung unbefugter Parkplatznutzer die Montage eines Schildes mit der Aufschrift „Privatparkplatz nur für Bewohner und Besucher der Beispielstraße 1, Top 1. Bei unbefugter Nutzung erfolgt ausnahmslos Besitzstörungsklage.“ Besonders Hartgesottene lassen sich aber auch davon nicht abschrecken. In diesem Fall hilft nur ein Besitzstörungsverfahren. Dabei ist rasches Handeln erforderlich, da man zur Einbringung einer Besitzstörungsklage bei Gericht nur 30 Tage Zeit hat.
Der erste Schritt dazu ist ein Foto, auf welchem der Parkplatz, das Auto, das Kennzeichen und im Idealfall das Verbotsschild gut erkennbar sind. Sobald das Foto beim Rechtsanwalt eingetroffen ist, bringt dieser bei der Zulassungsbehörde den Fahrzeughalter in Erfahrung. Der Fahrzeughalter erhält dann eine schriftliche Unterlassungsaufforderung. Wenn er darauf nicht reagiert, wird Klage bei Gericht eingebracht. Das weitere Verfahren bei Gericht ist unaufwendig und aufgrund des Beweisfotos für den Kläger nahezu ohne Risiko. Die Kosten des Verfahrens hat im Fall der Verurteilung der Störer zu bezahlen. Vorsicht ist nur bei Fahrern von sehr schäbigen Autos angebracht. Diese haben oft nicht das Geld, um für die Kosten aufzukommen.
Fazit
Wenn der Privatparkplatz regelmäßig zugeparkt wird, hilft meistens ein simples Hinweisschild. Bei Personen, die selbst eindeutige Hinweise ignorieren, stellt das Besitzstörungsverfahren eine effiziente Erziehungsmaßnahme dar.
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